Förderschwerpunkt autistisches Verhalten


Schülerinnen und Schüler, die eine medizinisch-psychologische Diagnose aus dem Autismus-Spektrum von einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Klinik ausgestellt bekommen, haben in Schleswig-Holstein die Möglichkeit ein sonderpädagogisches Gutachten mit dem Förderschwerpunkt „Autistisches Verhalten” zu erhalten.

Das Gutachten wird geschrieben von Mitarbeitern der Beratungsstelle für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten vom IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein).

Die Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt werden in den meisten Fällen zielgleich entsprechend der Schulform, die sie besuchen unterrichtet. Möglichkeiten der Förderung sind dem Lehrplan „Sonderpädagogische Förderung” des Ministeriums für Bildung in Schleswig-Holstein (2002) zu entnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum, die zielgleich unterrichtet werden ist in der jeweiligen Schule ein Nachteilsausgleich zu gewähren (siehe Zeugnisverordnung 4/2008 § 6 Abs. 1-3).

Die Beratungsstelle und das Förderzentrum können beratend tätig sein, um für diese Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den unterrichtenden Lehrkräften vor Ort förderliche Bedingungen zu entwickeln.


Autismusberatung

Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die sich vorrangig als Kommunikations und Kontaktstörung mit auffälligem Sozialverhalten, Spezialinteressen und Wahrnehmungsbesonderheiten zeigt.

Wir sprechen heute von einer Autismus-Spektrum-Störung, und unterscheiden die Formen

  • frühkindlicher Autismus (Kanner)
  • Asperger-Syndrom
  • atypischer Autismus

Unsere Kollegin Maren Harder ist auch Mitarbeiterin in der Beratungsstelle für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten in Schleswig-Holstein (BIS-Autismus, IQSH). Sie bietet im Rahmen der präventiven und inklusiven Arbeit fallbezogene schulische Beratung

  • bei dem Verdacht auf eine Störung aus dem Autismusspektrum und
  • bei vorliegender Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung

an. Diese Beratung kann sowohl von Lehrkräften aller Schulformen, als auch von Eltern und anderen Personen, die an der Förderung und Unterstützung des Kindes oder des Jugendlichen beteiligt sind, wahrgenommen werden. Zielsetzung ist es über den Bereich „Autismus” und deren Begleiterscheinungen zu informieren, gemeinsam förderliche Bedingungen zu entwickeln, über Schullaufbahnen zu beraten und den Aufbau von Netzwerken zu unterstützen.

 


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema „Autismus” und zum Förderschwerpunkt „Autistisches Verhalten” finden Sie unter: