Inklusion


Als Förderzentrum beteiligen wir uns selbstverständlich an der Umsetzung der Beschlüsse der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik im März 2009 unterzeichnet hat. Konkret heißt das, dass ein Schulsystem allen Kindern und Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Handicap, gerecht werden soll.

Eine Beschulung in einem gesonderten System ist die Ausnahme jedoch für Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt Lernen als zusätzliches Angebot des Förderzentrums zu verstehen. Die Grundschulen Mühlenredder und Klosterbergen in Reinbek gehörten zu den ersten Modellschulen, in denen die inklusive Beschulung (früher: integrative Beschulung) seit 1985 umgesetzt wurde.

Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Hören, Sehen emotionale, soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung und Autismus besuchen derzeit die benachbarten Grund- und weiterführenden Schulen im Einzugsgebiet unseres Förderzentrums.Es besteht eine gute kooperative Zusammenarbeit mit allen Schulen!

Entsprechend sind Kolleginnen und Kollegen der Amalie-Sieveking-Schule beratend und im gemeinsamen Unterricht dieser Schulen tätig, um die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Da die Lehrkräfte unserer Schule nicht in allen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ausgebildet sind, werden zur weiteren Beratung Lehrkräfte der Landesförderzentren Hören und Sehen sowie die Kreisfachberater und -fachberaterinnen des Bereiches körperliche und motorische Entwicklung hinzugezogen.

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Autismus werden zusätzlich vom BIS (Beratungsstelle Inklusive Schule mit dem Schwerpunkt Autismus) des IQSH (Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig - Holstein) begleitet und betreut.

Der Umfang der Unterstützung ist anbhängig von der Anzahl der Kinder mit sodernpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse. Aus diesem Grund werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen und Autismus in Inklusionsklassen “gebündelt”. Rein rechnersich werden zum jetzigen Zeitpunkt 1,3 bis 1,5 Std zusätzliche Lehrerwochenstunden pro Schüler / Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Schwerpunkten Lernen und Autismus zugeteilt. Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung erhalten zurzeit 5 Stunden zusätzliche Unterstützung. Für Schülerinnen und Schüler mit anderen Schwerpunkten sind die Lehrkräfte des Förderzentrums im Normalfall ausschließlich beratend tätig.