Die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich ihrer geistigen Entwicklung orientiert sich an der individuellen Entwicklung des Einzelnen. Der besonderen Lebenssituation und der Verschiedenartigkeit der Beeinträchtigungen dieser Kinder und Jugendlichen wird in der Planung und Gestaltung von Schule und Unterricht Rechnung getragen. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen Lernen und Erfahrungen entsprechend ihren jeweiligen Möglichkeiten und Fähigkeiten zu ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ein Leben mit einem „individuellen Höchstmaß an Autonomie in sozialer Integration bei gleichzeitiger Akzeptanz des jeweiligen Assistenzbedarfs” vorbereitet werden. Dabei geht es auch um die Stärkung des Umfelds dieser Kinder.
(Lehrplan sonderpädagogische Förderung, Ministerium für Bildung, Wissenschaft,Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, 2002).
Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich ihrer geistigen Entwicklung kann einerseits in integrativ arbeitenden Klassen der Grund- und weiterführenden Schulen erfolgen oder in den Klassen der Förderzentren Geistige Entwicklung.
Im Unterricht spielen folgende Themen eine Rolle:
In der Integration werden Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet. Dabei werden die Klassen durch Lehrkräfte der Förderzentren geistige Entwicklung oder Lernen personell unterstützt.
Das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung gliedert sich in vier Schulstufen: die Unter-, Mittel-und Oberstufe und im Regelfall eine Werkstufe.
Die Werkstufe erfüllt am Förderzentrum den beruflichen Bildungsauftrag und begleitet die Jugendlichen beim übergang ins Erwachsenenleben. Schwerpunkte bilden hier die Orientierung in der Berufswelt und die Vorbereitung auf das Arbeitsleben sowie die Bereiche Wohnen, Partnerschaft und Sexualität.
Förderzenten mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung arbeiten mit medizinisch-therapeutischen, pflegerischen und technischen Fachkräften zusammen, um eine ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung wird vom zuständigen Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung festgestellt. Im Kreis Stormarn ist dies das Förderzentrum Woldenhornschule in Ahrensburg.
Das Verfahren kann durch Eltern oder Schule eingeleitet werden.
Weitere Informationen zur Beschulung für ihr Kind im Kreis Stormarn erhalten Sie am Förderzentrum Woldenhornschule in Ahrensburg, beim Schulamt in Bad Oldesloe sowie auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein.