Förderschwerpunkt Lernen


Allgemeines

Mit der Sonderpädagogischen Förderung unterstützen wir Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen. Die besondere Unterstützung soll sie darauf vorbereiten, selbständig und erfolgreich ihr Leben in Familie und Freizeit, in Gesellschaft und Staat, in Berufs- und Arbeitswelt, in Natur und Umwelt zu bewältigen.

Lernen zur Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten geschieht im Austausch des Lernenden mit seiner Umwelt.

Lernprozesse verlaufen bei Individuen nicht einheitlich; sie unterliegen einer Vielzahl von entwicklungsförderlichen und leistungshemmenden Bedingungen.

Bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Lernens sind diese Prozesse zeitweilig so beeinträchtigt, dass sie die Ziele der Lehrpläne der allgemeinen Schule nicht oder nur an- satzweise erreichen. Hier helfen wir durch Angebote im Förderschwerpunkt Lernen.

Sonderpädagogische Förderung im Bereich des Förderschwerpunkts Lernen orientiert sich grundsätzlich an den Bildungs- und Erziehungszielen der Schule.

Wir fördern durch angemessene und strukturierte Lernsituationen vor allem das Denken, sprachliches Handeln, den Erwerb von altersentsprechendem Wissen, emotionale und soziale Kompetenzen.

Unsere Hilfen sollten möglichst frühzeitig einsetzen. Beeinträchtigungen in den grundlegenden Bereichen der Lernentwicklung wie Denken, Gedächtnis, Sprache, Wahrnehmung, Motorik, Emotionalität und Interaktion werden durch Förderung individueller Stärken kompensiert.

Durch Beratung und Begleitung in der Schule, bei der alltäglichen Lebensgestaltung, der Berufsorientierung und der Berufsfindung können wir Kindern und Eltern helfen.

Lernerfolge bei individuell abgestimmten Aufgaben stärken Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl von Kindern und Jugendlichen mit Lernbeeinträchtigungen.

Sonderpädagogische Förderung im Bereich des Förderschwerpunkts Lernen hat darüber hinaus die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern zu helfen, ihre Stärken und Schwächen, Wünsche und Vorstellungen zu erkennen und zu unterstützen.

Der Förderschwerpunkt Lernen kann unmittelbare Auswirkungen auf alle grundlegenden Entwicklungsbereiche haben und zeigt sich vor allem

  • in der Grob- und Feinmotorik
  • in Wahrnehmungs- und Differenzierungsleistungen
  • in der Aufmerksamkeit
  • in der Entwicklung von Lernstrategien
  • in der Aneignung von Bildungsinhalten
  • in Transferleistungen
  • im sprachlichen Handeln
  • in der Motivation
  • im sozialen Handeln
  • im Aufbau von Selbstwertgefühl und einer realistischen Selbsteinschätzung

Beeinträchtigungen in den genannten Entwicklungsbereichen haben in der Regel Auswirkungen auf Denken, Orientierungsfähigkeiten sowie Einstellungen.

Sonderpädagogische Förderung orientiert sich an der individuellen und sozialen Situation des Schulkindes mit Lernbeeinträchtigungen. Jungen kann man häufiger zählen als Mädchen.

Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs kann von Eltern, Schulen sowie von anderen zuständigen Diensten beantragt werden.

Der Antrag wird über uns als zuständiges Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen bearbeitet.

Sonderpädagogischer Förderbedarf wird im Rahmen einer umfangreichen Verlaufsdiagnostik ermittelt, die an förder- und entwicklungsdiagnostischen Kriterien orientiert ist. Die Feststellung Sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Untersuchung der Person-Umfeld-Bedingungen, die Ermittlung des Entwicklungsstandes und der Lernausgangslage sowie eine Empfehlung über Förderumfang und Lernort.

Eine Feststellung Sonderpädagogischen Förderbedarfs findet in der Verantwortung der zuständigen Schule und Schulaufsicht statt.

Ermittlung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Schwerpunkt Lernen

Die Untersuchung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht unter Mitwirkung aller Beteiligten und bezieht soweit erforderlich eine medizinische und psychologische Diagnostik ein.

Das schulische und das weitere soziale Umfeld sowie dessen Wirkungen und Veränderungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.

In der Darstellung des Entwicklungsverlaufs sowie des aktuellen Entwicklungsstands wird Bezug auf Kognition, Sensorik, Motorik, Sprache und Kommunikation, Emotionalität und Sozialkompetenz sowie Lern- und Leistungsverhalten genommen. Schließlich sind der sozialpädagogische und der therapeutische Bedarf im sprachlichen und sozialen Handeln festzustellen. Hierfür werden gegebenenfalls andere Maßnahmeträger/Kostenträger eingebunden.

Gespräche mit den Eltern und mit dem bisherigen Erziehungs- und Lehrpersonal der Kinder und Jugendlichen sind unerlässlich.

Es hat sich bewährt, Schülerarbeiten sowie Beobachtungen im Unterricht und in außerunterrichtlichen Situationen im Hinblick auf das Leistungs- und Sozialverhalten zu analysieren.

Informelle und standardisierte Untersuchungsverfahren geben wichtige Informationen zum Entwicklungs-, Lern- und Leistungsstand. Auch Gutachten und Berichte außerschulischer Institute werden in die Auswertung einbezogen.

Informationen zu folgenden Bereichen werden erhoben:

  • allgemeiner Entwicklungsstand
  • bisherige Förderung und Therapien
  • aktueller Leistungsstand, schulische Entwicklung
  • Wahrnehmungsfähigkeit und -verarbeitung
  • Seh-, Hör- und Sprachvermögen
  • kognitive Fähigkeiten und praktische Fertigkeiten
  • Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten
  • Erleben und Verhalten, Handlungskompetenzen und Aneignungsweisen
  • soziale Einbindung, Betätigung in Vereinen etc.
  • individuelle Erziehungs- und Lebensumstände
  • Selbstständigkeit, Selbstwertgefühl, Emotionalität
  • Erkrankungen und deren Folgen
  • schulische und berufliche Perspektiven

Die gewonnenen Daten werden von einer sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkraft bewertet und in einem Gutachten mit einer Empfehlung zur Förderung zusammengefasst. Die Ergebnisse des Gutachtens bilden die Grundlage für einen fortzuschreibenden individuellen Förderplan.

Diese Informationen sind den „Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen” der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 01. 10. 1998 entommen (siehe auch http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2000/sopale.pdf )